Das Hilfesystem – Wer Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen hilft

30.04.2025 von Hanna Volgmann

Im akuten Notfall:
Wenn eine akute suizidale Krise auftritt oder sich eine Person selbst- beziehungsweise fremdgefährdend verhält, ist rund um die Uhr der Notruf (112) erreichbar. In akuten Notfällen kann außerdem jederzeit die nächstgelegene psychiatrische Klinik aufgesucht werden (durch Online-Suche zu finden).

Psychiatrische Kliniken, die sich besonders auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert haben, findet man dabei beispielsweise unter den Schlagworten:
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit


Telefonische Unterstützung rund um die Uhr ist außerdem über die Telefonseelsorge (0800 1110111) kostenlos verfügbar.

 

Etwa 20 % der Kinder und Jugendlichen in Deutschland erkranken laut Bundespsychotherapeutenkammer jährlich an einer psychischen Krankheit. In dieser Situation sind sie und oftmals auch ihr Umfeld auf Hilfe angewiesen.1

Diese Unterstützung ist wichtig, um wenn nötig eine frühzeitige Behandlung und die damit einhergehende beste Chance auf Genesung zu ermöglichen. Außerdem können so potenziell mit psychischen Erkrankungen einhergehende körperliche und geistige Entwicklungsbeeinträchtigungen verhindert werden.2

Hilfe in der Schule

Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Zeit in der Schule. Deshalb ist es wichtig, psychische Probleme auch hier zu erkennen und Unterstützung anzubieten. Anlaufstellen sind:

  • (Beratungs-)Lehrkräfte
  • Schulsozialarbeiter*innen
  • Schulpsycholog*innen

Hilfe durch Lehrkräfte

Alle Lehrkräfte in Deutschland unterliegen einer Aufsichts- und Fürsorgepflicht (vgl. Landesschulgesetze).Deshalb müssen sie dem Kindeswohl entsprechend agieren und in akuten Notsituationen handeln (§ 1666 Abs. 1 BGB).

Wenn Schüler*innen psychische Probleme haben, können sie

  • Gesprächsangebote für Schüler*innen und Eltern machen,
  • An schulpsychologische Dienste oder Beratungsstellen verweisen,
  • In einigen Bundesländern: als zusätzlich qualifizierte Beratungslehrkräfte beratend zur Seite stehen3.

Grundsätzlich müssen bei allen schulischen Reaktionen auf psychische Probleme bei Schüler*innen deren persönliche Daten bestmöglich geschützt werden4.

Hilfe durch die Schulsozialarbeit

Im Rahmen der Schulsozialarbeit sind pädagogisch qualifizierte Fachkräfte an deutschen Schulen tätig. Sie arbeiten mit Gruppen und Einzelpersonen und helfen Schüler*innen mit sozialen und psychischen Schwierigkeiten.5 Wenn Schüler*innen psychische Probleme entwickeln, können Schulsozialarbeiter*innen bei der Früherkennung unterstützen. Bei Bedarf vermitteln sie professionelle Hilfe und beraten Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte im Umgang mit der Situation.

Außerdem arbeiten die Schulsozialarbeiter*innen in den Bereichen Prävention und Konfliktlösung. So können sie bei Konflikten sowohl zwischen Schüler*innen als auch zwischen Lehrkräften und Erziehenden vermitteln. Ihre Arbeit wird oft durch die Jugendämter organisiert, mit welchen die Schulsozialarbeiter*innen in Form von Arbeitsgruppen kooperieren.5

Gesetzlich sind sozialpädagogische Angebote der Schulsozialarbeit an Schulen in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch (SGB VIII, § 13a) reguliert. Die genaue Gestaltung der Maßnahmen variiert dabei von Bundesland zu Bundesland.6

Hilfe durch den schulpsychologischen Dienst

Schüler*innen, ihre Eltern sowie Lehrkräfte können sich eigeninitiativ von Schulpsycholog*innen beraten lassen. Diese sind für die Staatlichen Schulämter, beziehungsweise für staatliche Schulberatungsstellen tätig und können bei der Problemlösung in diversen Situationen behilflich sein.

Unterstützungsfelder:

  • Psychische Belastungen von Schüler*innen
  • Schulprobleme
  • Konflikte im Schulalltag

Generell erfolgt die Beratung durch eine*n Schulpsycholog*in auf freiwilliger, vertraulicher und kostenfreier Basis. Welchen Umfang die Beratung haben kann, ist von dem Alter der Ratsuchenden abhängig, da minderjährige Schüler*innen nur begrenzt ohne das Wissen ihrer Erziehungsberechtigten beraten werden können.7

Die Beratung durch Schulpsycholog*innen kann in den meisten Fällen online angefordert werden. Teilweise sind sogar digitale Beratungsformate verfügbar.8

Ärztliche Hilfe

Grundsätzlich können Kinder- und Allgemeinärzt*innen jederzeit aufgesucht werden, wenn Kinder und Jugendliche oder ihr direktes soziales Umfeld Bedenken hinsichtlich ihres psychischen Wohlbefindens haben. Bei Bedarf können die Ärzt*innen dann Anlaufstellen für psychische Erkrankungen vermitteln.9

Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren können außerdem die kostenfreie Gesundheitsuntersuchung für Jugendliche (J1) in Anspruch nehmen. Bei dieser wird neben dem allgemeinen Gesundheitszustand auch die psychische Verfassung der Schüler*innen erfragt und es werden gegebenenfalls nötige Behandlungsmaßnahmen eingeleitet.10

Bei Bedarf können Kinder- und Allgemeinärzt*innen eine vorläufige Diagnose stellen und das Aufsuchen einer Fachklinik für Psychiatrie veranlassen. Für den Besuch einer psychotherapeutischen Praxis wird in Deutschland aber keine Überweisung benötigt. Bei diesen Anlaufstellen wird dann eine umfassende Diagnostik vorgenommen und ein potenzieller Therapiebedarf ermittelt.

Hilfe von Psychotherapeut*innen

Umfassende Informationen zum Thema Psychotherapie findest du im Blogbeitrag „Alle reden von Psychotherapie, aber was ist das eigentlich?“.

Das Aufsuchen von Psychotherapeut*innen ist ohne Überweisung möglich.. Sollte es Probleme bei der Suche nach einem psychotherapeutischen Erstgespräch oder einem Therapieplatz geben, kann die kostenlose Unterstützung des Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Jugendliche ab 15 Jahren können selbständig und ohne Einwilligung bzw. Kenntnis der Eltern eine Psychotherapie beantragen, sofern sie gesetzlich versichert sind.11

Hilfe im Netz oder per Telefon

Neben zahlreichen Unterstützungsangeboten vor Ort können sich Kinder und Jugendliche sowie ihre Angehörigen bei psychischen Problemen auch online und telefonisch Unterstützung suchen.

Online-Beratung:

Der Deutsche Bildungsserver bietet dafür eine nach Anlass kategorisierte Übersicht zahlreicher kostenfreier Anlaufstellen, die teilweise rund um die Uhr erreichbar sind.

Telefonische Anlaufstellen:

Zu den per Telefon und im Chat erreichbaren Anlaufstellen bei psychischen Problemen von jungen Menschen gehören unter anderem die Angebote von Nummer gegen Kummer e.V., welche Hotlines für Kinder, Jugendliche und ihre Erziehenden umfassen.

Ein Angebot, was sich an alle Menschen richtet, ist die TelefonSeelsorge® Deutschland e.V., welche rund um die Uhr per Telefon, Mail und Chat erreichbar ist.

Hilfe vor Ort: lokale Unterstützung

Wenn man sich vor Ort, aber außerhalb der Schule Unterstützung für den Umgang mit psychischen Problemen von Kindern oder Jugendlichen suchen möchte, kann man auf ein umfassendes Angebot von Städten und Gemeinden sowie Vereinen zurückgreifen.

Anlaufstellen für psychosoziale Beratung sowie Erziehungsberatung findet man in fast allen deutschen Städten und Kommune (Suchbegriff psychosoziale Beratung/ Erziehungsberatung+Wohnort). Oft gibt es auch zielgruppenspezifische Angebote wie Suchtberatungen und Beratungsstellen für Essstörungen.

Zu den nicht konfessionell gebundenen Angeboten zählen unter anderem der MUT-ATLAS des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Gesamtverband e. V. und die lokalen sozialpsychiatrischen Dienste der Arbeiterwohlfahrt e. V. (kurz AWO) sowie die Beratung von pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V.

Lokal gibt es außerdem meist Beratungsangebote in Familienzentren. Auch Selbsthilfegruppen für psychische Probleme sind fast überall in Deutschland zu finden.

Angebote von konfessionell gebundenen Vereinen gibt es unter anderem von der Diakonie Deutschland (Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.), dem Verein Deutsches Rotes Kreuz e. V. und dem Deutschen Caritasverband e. V.

Angebote für Muslim*innen und Jüd*innen sind in Deutschland nicht zentral über einen Verein organisiert. Allerdings gibt es von dem Verein Islamische Arbeitsgemeinschaft für Sozial- und Erziehungsberufe e. V. ein Verzeichnis von Therapeut*innen für Muslim*innen sowie das Jüdische Psychotherapeutische Beratungszentrum Frankfurt am Main für Kinder, Jugendliche und Erwachsene e. V.

Ausblick

In Deutschland sind zahlreiche unterschiedliche Unterstützungsangebote für von psychischen Problemen betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien barrierearm verfügbar. Diese sind größtenteils kostenfrei und teilweise rund um die Uhr verfügbar. Bitte zögere nicht, diese in Anspruch zu nehmen – auch wenn du dir nicht ganz sicher bist, ob du Hilfe benötigst.

 

Literaturverzeichnis

1 Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK, 2020): Fast 20 Prozent erkranken an einer psychischen Störung.
URL: https://www.bptk.de/pressemitteilungen/fast-20-prozent-erkranken-an-einer-psychischen-stoerung/
[zuletzt abgerufen am 04.02.2025].

2 Deutsches Ärzteblatt (2004). Früherkennung und Frühintervention bei psychischen Störungen: Ansätze zur Prävention und zur Vermeidung von Chronifizierung.
URL: https://www.aerzteblatt.de/archiv/38184/Frueherkennung-und-Fruehintervention-bei-psychischen-Stoerungen-Ansaetze-zur-Praevention-und-zur-Vermeidung-von-Chronifizierungen
[zuletzt abgerufen am 04.02.2025].

3 Kultusministerium Baden-Württemberg (o. J.). Beratungslehrkraft.
URL: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/stellenangebote-kultusministerium-und-kultusverwaltung/frauen-in-fuehrungspositionen/qualifizierungswege/beratungslehrkraft
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

4 Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg (2021). Handlungsleitfaden zum Kinderschutz an Schulen.
URL: https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/2022-11/leitfaden_kinderschutz_schulen_sewf_15.01.2021.pdf
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

5 Landeshauptstadt Wiesbaden (o. J.). Schulsozialarbeit Jugend.
URL: https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft/soziale-dienste-hilfen/content/schulsozialarbeit.php
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

6 Bundesministerium der Justiz (o.J.). § 13a Schulsozialarbeit.
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__13a.html 
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

7 Hessisches Kultusministerium (o.J.). Schulpsychologische Beratung und Prävention.
URL: https://schulaemter.hessen.de/schulen-und-lehrkraefte/schulpsychologische-beratung-und-praevention
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

8 Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (2024). Schulpsychologie in Hessen: Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern.
URL: https://kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2024-10/web_db_flyer_schulpsychologie_in_hessen_deu_2024.pdf
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

9 Bundesärztekammer (o.J.). Wege zur Psychotherapie: Wo gibt es Hilfe?
URL: https://www.gesundheitsinformation.de/wege-zur-psychotherapie-wo-gibt-es-hilfe.html
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

10 Bundesministerium für Gesundheit (o.J.). Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.
URL:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].

11 Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) (2013). Psychotherapie für Kinder und Jugendliche – Informationen für Eltern.
URL: https://api.bptk.de/uploads/B_Pt_K_Elternratgeber_01_36e7847175.pdf
[zuletzt abgerufen am 17.02.2025].